AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietungsservice Arends
1. Mietvertrag
Der Mietvertrag wird durch „Vermietungsservice Arends“ als Vermittler zwischen Eigentümer und Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Vermieter ist „Vermietungsservice Arends“. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die angegebene volljährige Person, die für die Erfüllung des Mietvertrages haftet. Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, haftet diese gemeinschaftlich. Die vertraglich vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden, wobei auch Kleinkinder als Person gelten. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungen. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurden abweichende Angaben gemacht. Zusätzliche Leistungen müssen vor Ort bei „Vermietungsservice Arends“ bezahlt werden. Kurbeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten, die Endreinigung ist ab 7 Übernachtungen im Mietpreis enthalten.
2. Zahlung
Die Zahlung erfolgt drei Wochen vor Reiseantritt durch Überweisung auf das Konto von „Vermietungsservice Arends“ Oldenburgische Landesbank
DE 70280200508143002700, BIC OLBDEH2XXX. Nur nach ausdrücklicher Absprache kann die Zahlung bei Anreise im Büro von „Vermietungsservice Arends“ erfolgen.
3. Rücktritt
Der Urlauber kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei „Vermietungsservice Arends“. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn werden 40%, bis 40 Tage werden 60%, bis 20 Tage werden 80% und unter 20 Tage werden 90% des Gesamtpreises als Stornogebühr, welche auch die entstandenen Bearbeitungskosten abdeckt, fällig. Die Mindesthöhe der Stornogebühr beträgt 20,00 €. Der Mieter kann nur dann eine Minderung dieser Verpflichtung einfordern, wenn „Vermietungsservice Arends“ eine erneute Vermietung für diesen Zeitraum gelingt. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Soll der Mietvertrag auf die Ersatzmieter umgeschrieben werden, verpflichten sich diese, alle aus dem Mietvertrag geltenden Pflichten zu übernehmen und müssen dies auch durch Bestätigung des Mietvertrages in schriftlicher Form kundtun. „Vermietungsservice Arends“ ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. Als „höhere Umstände“ gelten in diesem Zusammenhang: Krieg, Brand, Hochwasser u.a. Naturkatastrophen. Der Mietpreis wird in diesem Fall erstattet. Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
4. Haftung
Bestehen Mängel an der Mietsache oder erhebliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Diese Forderung hat der Mieter binnen 24 Stunden nach Bezug der Wohnung an „Vermietungsservice Arends“ zu richten. Bei Nichteinhalten dieser Frist erlischt das Recht des Mieters auf Minderung. Auch entsteht kein Schadenersatzanspruch. „Vermietungsservice Arends“ ist eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Ist diese Mängelbeseitigung aufgrund höherer Umstände kurzfristig nicht möglich, ist „Vermietungsservice Arends“ berechtigt, ein im Preis gleichwertiges Objekt zu stellen. „Vermietungsservice Arends“ haftet nicht für eingebrachtes Hab und Gut des Mieters. Er haftet ebenfalls nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter oder einer seiner Mitreisenden durch Benutzung der Mietsachen erleiden. Dies gilt ebenfalls für Extras außerhalb der Wohnungen wie Saunas, Balkone und Terrassen.
5. Pflichten der Mieter
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Der Mieter haftet bei Nichteinhaltung dieser Pflichten, auch für die Mitreisenden und für seine minderjährigen Kinder. „Vermietungsservice Arends“ ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% der Mietsumme, mindestens jedoch 100 € zu verlangen. Bei Schlüsselrückgabe wird diese Sicherheitsleistung erstattet, sofern es keine Beanstandungen gibt. Der Mieter verpflichtet sich ferner, angerichtete Schäden an der Mietsache unverzüglich zu melden. Bei verspäteter Meldung hat „Vermietungsservice Arends“ das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, insbesondere wenn der Nachmieter aufgrund von Schäden an der Mietsache Minderung oder Schadenersatzanspruch in Anspruch nimmt. Für Schäden am Inventar haftet der Mieter, sofern es sich nicht um allgemeinen Verschleiß handelt. Vorhandene Schäden an der Mietsache sind unverzüglich nach Einzug in die Wohnung, spätestens aber 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung, an „Vermietungsservice Arends“ zu melden. Spätere Beanstandungen und sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche können nicht berücksichtigt werden. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr ordnungsgemäß, besenrein und in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Die Mülleimer müssen entleert werden, und das Geschirr muss sauber in die Schränke zurückgestellt werden. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und hat bei Verlust die daraus entstehenden Folgekosten (Schlüsselnotdienst, Schlüsselnachmachen) zu tragen. Handelt es sich um eine Schließanlage, können sich diese Kosten erheblich erhöhen.
6. Allgemeine Bestimmungen
Alle Angebote sind sorgfältig ausgearbeitet und zusammengestellt worden. Eine Berichtigung von Fehlern muss „Vermietungsservice Arends“ dennoch vorbehalten bleiben. Für darüber hinaus gehende Angaben und Auskünfte kann „Vermietungsservice Arends“ keine Gewähr übernehmen. Die Angaben auf der Buchungsbestätigung und der Rechnung sind bindend. Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder zum Schadenersatzanspruch. „Vermietungsservice Arends“ verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung. Für verspätete Anreisen sowie vorzeitige Abreisen können keine Gutschriften erteilt werden. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Sachstand der bei der Angebotserstellung. Nachträglich
eintretenden Veränderungen, die von „Vermietungsservice Arends“ nicht zu vertreten sind, begründen keine Regressansprüche. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Der Mietvertrag kommt zustande durch Buchung von „Vermietungsservice Arends“ und Buchungsbestätigung vom Mieter. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter kann Rechte aus diesem Vertrag erst herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und bei „Vermietungsservice Arends“ eingegangen sind. Gerichtsstand ist Emden.